DocDidac - Notarztkurs auf Sylt DocDidac - Notarztkurs auf Sylt



WetterOnlineDas Wetter für
Sylt
Mehr auf wetteronline.de

Allgemeine Informationen

|

Kursinhalt: 80 Stunden nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und den Curricula der Landesärztekammern; akkredetiert bei der Landesärztekammer Schleswig-Holstein; 80 Fortbildungspunkte
Dauer: 8 Tage 
Ort: Westerland/ Sylt 
Anreise: Freitagabend (ab 16:00 Uhr Ausgabe der Wohnungsschlüssel); um 20:00 Uhr Begrüßung
Kursende: Samstagmittag, 13:00 Uhr
Verpflegung: Die Kursgebühr inkludiert ein reichhaltiges Frühstück, Kaffee, Tee und Mineralwasser in den Pausen an Vor- und Nachmittag, sowie Abendessen in Buffetform

Kursorganisation:
DOCDIDAC e.V.

Ansprechpartner:
Thorsten Behrend

Telefon: 04193-8098489
Fax: 04193-8098514
E-Mail: kursanmeldung@docdidac.de

Bitte beachten Sie unser Geschäfts-, Buchungs- und Rücktrittsbedingungen.

An-/ Abreise

|

Die Anreise auf die beliebte Ferieninsel Sylt kann sowohl über Land mit der Eisenbahn (respektive Nord-Ostsee-Bahn) oder dem eigenen Fahrzeug und dann mittels Sylt Shuttle oder dem Autozug Sylt, als auch via Flugzeug (alle Verbindungen auf die Insel finden sie hier) oder sogar über Wasser mit der Personen- und Autofähre von Dänemark aus erfolgen.

Wohnen auf Sylt

|

Sie sind im Begriff, einen unserer Kurse auf Sylt zu besuchen. Dann möchten wir Sie auch gerne unterstützen, eine passende Unterkunft zu finden! Alle Unterkünfte werden über einen kompetenten Partner vor Ort vermittelt. Hierbei können wir flexibel auf Ihre Wünsche eingehen und finden nach Möglichkeit die passende Bleibe für die Zeit des Kurses und ggf. darüber hinaus.

Alle vermittelten Apartementes und Wohnungen befinden sich in Westerland. Der Veranstaltungsort ist hierdurch zu Fuß in maximal 15 Min. zu erreichen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen am 1. Kurstag die Möglichkeit, über eine ortsansässige Fahrradvermietung, für die Zeit des Kurses ein Fahrrad zu mieten. Somit haben Sie auch die Möglichkeit per Fahrrad “Die Insel” zu erkunden.

Die Kosten hierbei belaufen sich auf 29,00 € für die Kurswoche.

Die Ein-, Zwei-, oder Dreizimmerwohnungen können je nach Bedarf belegt werden. Bei der Suche nach einem passenden Objekt sowie der Buchung sind wir Ihnen behilflich und halten einen Ansprechpartner für Sie bereit.

Die Einzimmerwohnungen
Die Einzimmerwohnungen verfügen über einen Wohn-/Schlafraum mit Klappbett oder einer Schlafcouch. Fernseher u. CD-Radio gehören ebenso zur Ausstattung, wie eine komplett ausgestattete Küchenzeile mit 2er oder 4er Kochfeld. Zum Teil sind diese Wohnungen auch mit einer Spülmaschine und einem Backofen bzw. einer Mikrowelle ausgestattet. Ein Dusch- oder Vollbad fehlt natürlich auch nicht!

Die Zweizimmerwohnungen
Diese Wohnungen verfügen über die gleiche Ausstattung wie die Einzimmerwohnungen, jedoch haben Sie hier ein zusätzliches Schlafzimmer.

Die Dreizimmerwohnungen
Diese Wohnungen verfügen über die gleiche Ausstattung wie die Ein- und Zweizimmerwohnungen. Sie haben hier jedoch zwei zusätzliche Schlafzimmer und ein seperates WC bzw. ein zweites Badezimmer.

Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, teilen Sie uns diese einfach im Anmeldeformular mit.

Unser Partner auf Sylt wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unser Partner vor Ort
Tim Boysen
Feldstraße 17
25980 Westerland/Sylt
Telefon: 04651/9675700
Fax: 04651/9675704
E-Mail: info@boysen-ferienwohnungen.de

Anerkennung auf Bildungsurlaub eingeschränkt möglich

|

Da pro Jahr höchstens 2-3 Teilnehmer Bildungsurlaub für den 80-Stunden-Notarztkurs in Anspruch nehmen, haben wir seit 2007 nur wenige Anträge auf Nachfrage gestellt (es wäre für insgesamt 10 Bundesländer nötig).

Sollten Sie unbedingt Bildungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn bei uns, dann können wir versuchen, den Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland zu beantragen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, aber der Aufwand für alle Bundesländer ist immens und die Nachfrage marginal…

In einigen Bundesländern gibt es keine Bildungsfreistellungsgesetze. Ob eine Anerkennung in Ihrem Bundesland möglich ist, müssen Sie deshalb dort z. B. im Ministerium für Bildung o. ä. klären. Sollten Sie Erfolg haben, geben Sie uns bitte Bescheid.